AGBs Psychologische Beratung

1. Einzelsitzung
1.1 Vor der ersten Beratungssitzung wird zum Wohle der KundInnen gemeinsam abgeklärt welche Form der Beratung gewählt werden soll. Im Zuge dieser Auswahl ist eine Haftungserklärung auszufüllen und zu unterschreiben.
1.2 Jede Beratung ist unmittelbar nach der Sitzung zu bezahlen oder via Erlagschein / Honorarnote binnen 30 Tage.
1.3 Werden vereinbarte Termine 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, so ist dies mit keinen Kosten verbunden.
1.4 Eine Absage des Termins am selben Tag ist mit einem Stundensatz für die Beratung zu begleichen. Bitte um Verständnis.

2. Seminare – Workshops
2.1 Teilnahmebedingungen: Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gebunden, werden diese in der Kursbeschreibung gesondert angeführt und sind von den Teilnehmern zu erfüllen.
2.2 Eine rechtzeitige Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) ist unbedingt erforderlich. Die Anmeldung ist erst nach Einlangen der Zahlung/Überweisung und vorbehaltlich einer eventuellen Warteliste verbindlich.
2.3 Mit der mündlichen und/oder schriftlichen Anmeldung bzw. mit dem Leisten der Anzahlung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorliegenden AGB an.
2.4 Zusage – Anmeldungsbestätigung: Nach der verbindlichen Anmeldung, das heißt nach Einlangen der Anzahlung und der schriftlichen Anmeldebestätigung, erhält der Teilnehmer/in eine schriftliche Bestätigung und die für die Veranstaltung erforderlichen Informationen. Entweder per e- mail oder per Post.
2.5 Die Teilnehmerzahl bei den Veranstaltungen ist beschränkt; eine frühzeitige Anmeldung plus Anzahlung wird daher empfohlen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der einlangenden Überweisungen gültig (Datum der Überweisung/Poststempel).
2.6 Die Anzahlung erfolgt entweder mittels Überweisung mit einem der Einladung beigefügten Erlagschein oder per Telebanking (bitte dabei unbedingt im Feld Kundendaten die Bezeichnung des Workshops und oder Honorarnotennummer anführen).
2.7 Teilnehmer/innen, die dasselbe, bereits einmal voll bezahlte Seminar wiederholen möchten, erhalten 30% Rabatt auf den Normalpreis.

3. Stornogebühr:
3.1 Bis 21 Tage vorher ist der Rücktritt kostenlos, ab dann wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
3.2 Bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminarbetrages, bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag die volle Gebühr in Rechnung gestellt wird. Selbstverständlich kann  jedoch gerne eine Ersatzperson nominiert werden.
3.3 Bei Abbruch von Ausbildung fallen Stornokosten, wie in den Aussendungen vermerkt, an. Sollte ein Frühbucherbonus angeführt und konumiert werden, gilt dieser bei Abbruch der Aussbildung nicht mehr, und die reguläre Stornogebühr wird schlagend.
3.4. Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, zum Beispiel es liegen bis zu einem Stichtag nicht genügend Anmeldungen vor, abgesagt werden, so wird die bereits geleistete Anzahlung in diesem Fall zur Gänze und umgehend auf ein von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer bekannt zu gebendes Konto rückerstattet. Der Ersatz von darüber hinaus gehende Schäden jeglicher Art (Fahrtkosten, Verdienstentgang, etc…) ist ausgeschlossen.
3.5 Für einen gelungenen Gruppenprozess ist die durchgehende Anwesenheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer erforderlich. Sonderregelungen sind nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Seminarleitung möglich.
3.6 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Gruppengeschehens.
3.7 Bei allen Seminaren, die nicht in Wien stattfinden, übernimmt die Seminarleitung die Zimmerreservierung. Die Unterbringung erfolgt, je nach Seminarhaus, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Einbettzimmer stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Die Zimmereinteilung erfolgt spontan vor Ort. Spezielle Wünsche (Einzelzimmer, Hunde, Katzen, besondere Diäten usw.) sind direkt und zeitgerecht an das Seminarhaus zu richten.
3.8 Die Seminare setzen eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Sie sind keine Therapie und können eine solche nicht ersetzen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich selbst und ihre Handlungen während der Dauer eines Seminars. Sie kommen für alle verursachten Schäden selbst auf und stellen Veranstalter, Kursleiter und Gastgeber von allen Haftungsansprüchen frei.
3.9 Gerichts-Stand ist Eisenstadt.

4. Haftungsausschluss:
4.1 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer inklusive der eventuell bereitgestellten Lehrunterlagen wird seitens der Veranstalterin keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei Veranstaltungen der Veranstalterin erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Veranstalterin geltend gemacht werden.
4.2 Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/Gastreferenten/in sind für die Veranstalterin nicht relevant.
4.3 Die Beschreibungen der Veranstaltungs- und/oder Seminarinhalte entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Aktualisierungen und Änderungen sind vorbehalten.

5. Zahlungsverzug:
5.1 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die anfallenden Kosten, Mahngebühren für erste und zweite Mahnung jeweils € 10.-, sowie Zinsen (1,5% p.m.) zu verrechnen. In der Folge wird ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt. Zu den Kosten und Aufwendungen der Forderungseinziehung gehören auch alle außergerichtlichen tarifmäßigen Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, der Veranstalterin alle auflaufenden Kosten (Spesen, Gebühren, etc.) zur Gänze zu ersetzen, die der Veranstalterin durch die Verfolgung ihrer Ansprüche entstehen. Eingehende Teilzahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die ausständigen Rechnungsbeträge angerechnet.
5.2 Die Seminarunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Veranstalterin weder vervielfältigt noch verbreitet werden. Eine Verarbeitung des Seminarinhaltes oder Teilen daraus ist nicht zulässig. Bei einer durch die Veranstalterin genehmigten Weitergabe oder Weiterverarbeitung der Unterlagen ist das Copyright-Zeichen und ein Hinweis auf die Urheberschaft gut sichtbar anzubringen, damit die Urheberrechte der Veranstalterin gewahrt bleiben.
5.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Es gilt die jeweils bei Einlangen der Anmeldung aktuelle Fassung. Die Vertragssprache ist deutsch.

AGBs Organisationsberatung

Basierend auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WKO-Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Version: März 2018

Allgemeine Grundlagen I Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Angelika Kroyer MSc (im Folgenden „Unternehmensberaterin“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Unternehmensberaterin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Umfang des Beratungsauftrages I Stellvertretung
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Die Unternehmensberaterin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Unternehmensberaterin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Unternehmensberaterin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Unternehmensberaterin anbietet.

Aufklärungspflicht des Auftraggebers I Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Der Auftraggeber wird der Unternehmensberaterin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Unternehmensberaterin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Unternehmensberaterin bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Unternehmensberaterin von dieser informiert werden.

Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Unternehmensberaterin zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

Berichterstattung I Berichtspflicht
Die Unternehmensberaterin verpflichtet sich, über ihre Arbeit und gegebenenfalls die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
Die Unternehmensberaterin ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von der Unternehmensberaterin und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Projektarchitektur und -design, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Unternehmensberaterin. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Unternehmensberaterin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Unternehmensberaterin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Unternehmensberaterin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Gewährleistung
Die Unternehmensberaterin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

Haftung I Schadenersatz
Die Unternehmensberaterin haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Unternehmensberaterin beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Unternehmensberaterin zurückzuführen ist.
Sofern die Unternehmensberaterin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Unternehmensberaterin diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Geheimhaltung I Datenschutz
Die Unternehmensberaterin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich die Unternehmensberaterin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Die Unternehmensberaterin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Die Unternehmensberaterin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Unternehmensberaterin Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

Honorar
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Unternehmensberaterin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Unternehmensberaterin. Die Unternehmensberaterin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils binnen 14 Tagen (2 Wochen) nach Rechnungslegung durch die Unternehmensberaterin fällig.
Die Unternehmensberaterin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Unternehmensberaterin vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Unternehmensberaterin, so behält die Unternehmensberaterin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Unternehmensberaterin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Unternehmensberaterin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Elektronische Rechnungslegung
Die Unternehmensberaterin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Unternehmensberaterin ausdrücklich einverstanden.

Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der Unternehmensberaterin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Unternehmensberaterin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Unternehmensberaterin zuständig.

Mediationsklausel:
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.